Wichtige Infos für die Meldung und Teilnahme an Prüfungen des DPC e.V.
Mit der Abgabe einer Meldung verpflichtet sich der Eigentümer des Hundes zur Anerkennung der Prüfungsordnung des DPC. Die Meldung eines Hundes zur Prüfung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Prüfung erscheint. Es sei denn, die Nennung wird bis zum Meldeschluss widerrufen. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang und verzichtet für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen den DPC e.V. Bei jeder Veranstaltung müssen eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung bzw. Jagdschein vorhanden sein und ein wirksamer Schutz gegen Tollwut durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Mit Einsendung der Meldung erklärt sich der Hundeführer damit einverstanden, dass die von ihm gemachten persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung verwendet, gespeichert und veröffentlicht werden. Ebenso erklärt er sich mit der Verwendung bzw. Veröffentlichung von Fotos, die anlässlich einer Veranstaltung aufgenommen wurden in Print- und digitalen Medien einverstanden.
Weitere Hinweise
Die Prüfungsleitung kann die Anzahl der gemeldeten Hunde der Reviergröße entsprechend begrenzen. Die Mitglieder des DPC werden zuerst berücksichtigt.