Ausstellungen sind unter andern ein Garant für gesunde zuchttaugliche Hunde. Deshalb sind DPC-Ausstellungen immer auch Zuchtschauen, die für die Zucht erforderlich sind.
Vorzügliche Hunde kommen dem Idealstandard der Rasse sehr nahe, sind in ausgezeichneter Verfassung, werden vorzüglich vorgeführt und strahlen ein harmonisches und ausgeglichenes Wesen aus. Die Zuchtschau bestätigt die geschlechtstypischen Merkmale der English Pointer.
Mit der Abgabe einer Meldung verpflichtet sich der Eigentümer des Hundes zur Anerkennung der Ausstellungsordnung des VDH. Die Meldung eines Hundes zur Ausstellung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes, auch wenn der betreffende Hund nicht zur Ausstellung erscheint. Es sei denn, die Nennung wird bis zum Meldeschluss widerrufen. Jeder Hundehalter haftet für den durch seinen Hund verursachten Schaden in vollem Umfang und verzichtet für die o.g. Veranstaltung auf jeglichen Haftungsanspruch gegen den DPC e.V. Bei jeder Veranstaltung müssen eine gültige Tierhalter-Haftpflichtversicherung bzw. Jagdhaftpflicht vorhanden sein. Ein wirksamer Schutz gegen Tollwut durch die Vorlage der entsprechenden Unterlagen, muss nachgewiesen werden.
Besondere Ausstellungsklassen wie Champion- oder Gebrauchshundeklasse muss bei Meldung, durch die entsprechenden FCI- oder VDH-Zertifikate, nachgewiesen werden.
Mit Einsendung der Meldung erklärt sich der Hundeführer damit einverstanden, dass die von ihm gemachten persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung verwendet, gespeichert und veröffentlicht werden. Ebenso erklärt er sich mit der Verwendung bzw. Veröffentlichung von Fotos, die anlässlich einer Veranstaltung aufgenommen wurden in Print- und digitalen Medien einverstanden.
Weitere Hinweise
Der Ausstellungsleiter kann die Anzahl der gemeldeten Hunde begrenzen. Die Mitglieder des DPC werden zuerst berücksichtigt.